|
|
Die Riesterrente Das zum 1.1.2005 verbesserte Altersvermögensgesetz bietet nun eine deutlich attraktivere Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung in der Form einer privaten Rente aufzubauen. Anspruch haben in erster Linie alle, die von den letzten Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind, aber auch Beschäftigte des öffentlichen Diensts, Beamte, Richter und Soldaten werden gefördert. Jedoch ist nicht jede beliebige private Geldanlage förderungsfähig, der Gesetzgeber schränkt die Gestaltungsfreiheit erheblich ein. Nur Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen genügen und auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurden, können staatlich gefördert werden.
Um die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung dennoch einigermaßen stabil zu halten, wurde das Niveau der gesetzlichen Altersrente bereits mehrfach herabgesetzt. Zum 1.1.2001 wurden die Rentenleistungen erneut gesenkt, mit dem Ziel, die Rentenbeiträge langfristig stabil zu halten. Der Gesetzgeber erwartet, dass die Rentenkürzung durch verstärkte private Vorsorge ausgeglichen wird. Um das neu entstandene Rentenloch zu stopfen und einen Anreiz zur zusätzlichen privaten Vorsorge zu schaffen, wird die private Vorsorge durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt.
Denn nur mit zusätzlicher privater Altersvorsorge kann das durch die Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung neu aufgerissene Loch geschlossen werden.
Wer wird gefördert - wer nicht? Gefördert werden Personen, die von Kürzungen in den gesetzlichen Versorgungen direkt betroffen sind und diese ausgleichen müssen. Dazu gehören in erster Linie die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und Soldaten, deren Versorgungssysteme ebenfalls reformiert wurden. Zusätzlich können Ehepartner in den Genuss einer Förderung kommen, unabhängig davon, ob sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören oder nicht.
Nicht gefördert werden freiwillig Versicherte, versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte, in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversicherte Personen sowie Rentner.
Was wird gefördert?
WIE fördert der Staat Eigenvorsorge? Grundelement der staatlichen Förderung ist die Zulage (Grund- und Kinderzulage), die jedes Jahr- oder per Dauerzulagenantrag- beantragt und von der staatlichen Zahlstelle direkt auf den geförderten Vertrag eingezahlt wird. Die volle Zulage wird gezahlt, wenn für den Vorsorgevertrag ein bestimmter Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens aufgebracht wird-vermindert um die Zulagen, die dem Förderberechtigten zustehen („Mindest-eigenbeitrag"). Bei geringeren Eigenbeiträgen wird die staatliche Zulage anteilig gekürzt. Für den Fall, dass bereits die Zulagen den Mindesteigenbeitrag übersteigen (z. B. aufgrund mehrerer Kinderzulagen), ist für den Anspruch auf die ungekürzte Zulage mindestens der Sockelbeitrag in Höhe von 60 EUR pro Jahr zu leisten.
Diese Förderung ist enorm.
Weiter Informationen können Sie gerne direkt und kostenlos bei uns anfordern!
Direkt zum Riester-Förderrechner!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
KAS & Partner Finanz- und Versicherungsmakler Kempener Str. 44 50733 Köln Tel. 0221 - 73 28 667 Fax 0221 - 73 28 669 |
|
|
|
|
|
Rufen Sie uns an! Wir rufen auch gerne zurück!
0221 - 73 28 667
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|