Home   Impressum   Kontakt     

 

 

Die Riesterrente

Das zum 1.1.2005 verbesserte Altersvermögensgesetz bietet nun eine deutlich attraktivere Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung in der Form einer privaten Rente aufzubauen. Anspruch haben in erster Linie alle, die von den letzten Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind, aber auch Beschäftigte des öffentlichen Diensts, Beamte, Richter und Soldaten werden gefördert. Jedoch ist nicht jede beliebige private Geldanlage förderungsfähig, der Gesetzgeber schränkt die Gestaltungsfreiheit erheblich ein. Nur Produkte, die den gesetzlichen Anforderungen genügen und auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurden, können staatlich gefördert werden.

 

Um die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung dennoch einigermaßen stabil zu halten, wurde das Niveau der gesetzlichen Altersrente bereits mehrfach herabgesetzt. Zum 1.1.2001 wurden die Rentenleistungen erneut gesenkt, mit dem Ziel, die Rentenbeiträge langfristig stabil zu halten. Der Gesetzgeber erwartet, dass die Rentenkürzung durch verstärkte private Vorsorge ausgeglichen wird. Um das neu entstandene Rentenloch zu stopfen und einen Anreiz zur zusätzlichen privaten Vorsorge zu schaffen, wird die private Vorsorge durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt.

 

Denn nur mit zusätzlicher privater Altersvorsorge kann das durch die Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung neu aufgerissene Loch geschlossen werden.

 

Wer wird gefördert - wer nicht?

Gefördert werden Personen, die von Kürzungen in den gesetzlichen Versorgungen direkt betroffen sind und diese ausgleichen müssen. Dazu gehören in erster Linie die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und Soldaten, deren Versorgungssysteme ebenfalls reformiert wurden. Zusätzlich können Ehepartner in den Genuss einer Förderung kommen, unabhängig davon, ob sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören oder nicht.

 

Nicht gefördert werden freiwillig Versicherte, versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte, in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversicherte Personen sowie Rentner.

 

Was wird gefördert?

 

 

WIE fördert der Staat Eigenvorsorge?

Grundelement der staatlichen Förderung ist die Zulage (Grund- und Kinderzulage), die jedes Jahr- oder per Dauerzulagenantrag- beantragt und von der staatlichen Zahlstelle direkt auf den geförderten Vertrag eingezahlt wird.

Die volle Zulage wird gezahlt, wenn für den Vorsorgevertrag ein bestimmter Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens aufgebracht wird-vermindert um die Zulagen, die dem Förderberechtigten zustehen („Mindest-eigenbeitrag"). Bei geringeren Eigenbeiträgen wird die staatliche Zulage anteilig gekürzt.

Für den Fall, dass bereits die Zulagen den Mindesteigenbeitrag übersteigen (z. B. aufgrund mehrerer Kinderzulagen), ist für den Anspruch auf die ungekürzte Zulage mindestens der Sockelbeitrag in Höhe von 60 EUR pro Jahr zu leisten.

 


 

Diese Förderung ist enorm.
Niemand sollte sie sich entgehen lassen!

Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahlten Beiträge günstiger ist- und zahlt ggf. den Differenzbetrag zu den Zulagen über die Einkommensteuererstattung direkt aus.

 

Weiter Informationen können Sie gerne direkt und kostenlos bei uns anfordern!

 

Direkt zum Riester-Förderrechner!

 

 

Krankenversicherung

Krankenzusatzversich.

Zahnzusatzversicherung

Auslandsreiseversich.

 

Brit. Versicherer

Altersvorsorge

Lebensversicherung

Rentenversicherung

Pflegeversicherung

Riesterrente

Investment

 

Direktversicherung

Gruppen-Direktversich.

Pensionskasse

 

Kinderinvaliditätversich.

Privathaftpflichtversich.

Hundehaftpflicht ab 37,-€

Tierhaftpflichtversich.

Haus-/Gebäudeversich.

Berufsunfähigkeit

Hausratversicherung

 

KAS & Partner

Finanz- und Versicherungsmakler

Kempener Str. 44

50733 Köln

Tel. 0221 - 73 28 667

Fax 0221 - 73 28 669

Kontakt

Unser Unternehmen

 

Rufen Sie uns an! Wir rufen auch gerne zurück!

 

0221 - 73 28 667

 

 

NEU - Reiseversicherung

Ergänzungsversicherung

Gesundheitsvorsorge

Riester Förderrechner

Unfallversicherung

Privathaftpflichtversich.

 

Haftpflichtschaden

Antrag Gebäudeversich.

Antrag Hausratversich.

Checkliste Hausrat

Kontaktformular