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Eine solide Basis für
Ihre Altersvorsorge.
Im
Alterseinkünftegesetz vom 1. Januar 2005 hat der Gesetzgeber die
Basisvorsorge steuerlich besonders gefördert. Schon ab 2005 sind 60 %
der Beiträge, max. € 12.000, als Sonderausgaben steuerlich abzugfähig.
Dieser Betrag wird sich künftig noch weiter erhöhen. Ein weiteres Plus:
Die Basisvorsorge muss bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
nicht verwertet werden.
Mit
der Standard Life Basisvorsorge BESTBASIC erhalten Sie nicht nur
alle staatliche gewährten Vorteile. Sie haben zudem beste Aussichten auf
attraktive Renditen.
BESTBASIC – Laden Sie Ihre Altersvorsorge kräftig auf. Schaffen Sie
sich schon heute ein Stück finanzielle Sicherheit und Flexibilität für
später. Der Staat belohnt Sie gleich doppelt dafür: Ob als Angestellter
oder als Selbständiger bzw. Freiberufler, mit einer Investition in die
Basisvorsorge können Sie bei Ihrer Steuererklärung Sonderausgaben
geltend machen.
Außerdem ist mit BESTBASIC Ihre Altersvorsorge sicher vor Hartz
IV. Sollten Sie jemals Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen,
hat der Staat festgelegt, dass die private Basisvorsorge nicht verwertet
werden muss.
BESTBASIC sorgt für ein attraktives Renditepotenzial durch
verstärktes Investment in Aktien und reduzierte Anlage in
festverzinsliche Wertpapiere.
Um Sie dabei vor kurzfristigen Kursschwankungen zu schützen, ist in
BESTBASIC eine vorteilhafte Mechanik eingebaut: das spezielle
Glättungsverfahren Smoothing.
Ihre
Beitragszahlung für BESTBASIC richtet sich ganz flexibel nach
Ihren Bedürfnissen später und Ihrer finanziellen Situation heute. Sie
können zum Beispiel mit einem kleinen Betrag beginnen und diesen mit der
Zeit steigern. Oder Sie leisten auf Wunsch Zuzahlungen oder vereinbaren
eine Beitragsdynamik.
Selbstverständlich können Sie einen Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenschutz integrieren. Haben Sie Fragen zu BESTBASIC?
Wir informieren Sie gerne! [mehr]

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